Die Vorinstanz stellt fest, dass im Pfandverwertungsverfahren die Schätzung nur untergeordnete Bedeutung hat, insbesondere wenn eine zuverlässige Schätzung unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Im konkreten Fall wurde ein Gemälde, das Leonardo da Vinci zugeschrieben wurde, durch das SIK und Prof. X. begutachtet. Das SIK-Gutachten ergab, dass das Gemälde höchstwahrscheinlich nicht von Leonardo da Vinci stammt und sich in schlechtem Zustand befindet. Die Vorinstanz kritisiert, dass das Betreibungsamt Prof. X. ein umfassendes Gutachten erstellen ließ, ohne zuvor zu prüfen, ob dies angesichts der bereits vorliegenden Erkenntnisse notwendig und verhältnismäßig war. Sie hält fest, dass das Betreibungsamt den Auftrag an Prof. X. hätte einschränken oder ergänzende Abklärungen mit geringeren Kosten hätte vornehmen müssen. Die Vorinstanz beziffert den angemessenen Aufwand für eine ergänzende Expertise auf Fr. 1'000.-- und sieht in der Einholung des vollständigen Gutachtens eine unangemessene Maßnahme.
Schätzung
Pfandverwertung
Verhältnismäßigkeit
Expertise
Kosten
Kunstwerk
Gutachten