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Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)

OR·220

c. Rückgabe der Vollmachtsurkunde
Art. 36

1 Ist dem Bevollmächtigten eine Vollmachtsurkunde ausgestellt worden, so ist er nach dem Erlöschen der Vollmacht zur Rückgabe oder gerichtlichen Hinterlegung der Urkunde verpflichtet.

2 Wird er von dem Vollmachtgeber oder seinen Rechtsnachfolgern hierzu nicht angehalten, so sind diese den gutgläubigen Dritten für den Schaden verantwortlich.

Case law2015-02-24
art. 36 OR

in

9C 464/2014

Das Bundesgericht prüfte, ob die Freizügigkeitsstiftung Bank B.________ das Altersguthaben des Beschwerdeführers mit befreiender Wirkung an das Patronato F.________ ausbezahlt hatte oder ob sie gegenüber dem Beschwerdeführer weiterhin leistungspflichtig blieb. Es stellte fest, dass die Beschwerdegegnerin das Risiko einer Leistung an einen Unberechtigten trägt, sofern sie nicht in gutem Glauben handelt. Die Vorinstanz hatte entschieden, dass die Vollmacht vom 17. Oktober 2008, unabhängig davon, ob sie blanko oder ausgefüllt unterzeichnet wurde, eine hinreichende Grundlage für die Auszahlung bildete. Das Bundesgericht korrigierte diese Ansicht und stellte fest, dass die Beschwerdegegnerin die geschäftsübliche Sorgfalt nicht walten liess, da die Formvorschriften des Reglements (insbesondere die amtliche Beglaubigung der Unterschriften) nicht erfüllt waren. Daher hatte die Überweisung keine befreiende Wirkung, und die Beschwerdegegnerin bleibt gegenüber dem Beschwerdeführer leistungspflichtig.

art.33 (2) OR art.16 (1) FZV art.104 (1) OR art.27 (2) ZGB art.13 (1) BVG
Freizügigkeitsguthaben
Vollmacht
Blankovollmacht
Sorgfaltspflicht
Formvorschriften
Leistungspflicht
Befreiende Wirkung
Case law2014-11-26
art. 36 OR

in

9C 141/2014

Das Bundesgericht beurteilte den Fall gemäss Art. 36 OR und stellte fest, dass die Beschwerdeführerin durch die Ausstellung einer Blankovollmacht an D.__________ das Risiko der abredewidrigen Ausfüllung trug. Die Vorsorgeeinrichtung leistete gutgläubig an das Patronato E.________, da sie aufgrund der Blankovollmacht davon ausgehen durfte, dass D.__________ berechtigt war, die Leistung entgegenzunehmen. Die Beschwerdeführerin konnte sich nicht auf einen Erklärungsirrtum berufen und blieb an die Bedingungen der ausgefüllten Blankovollmacht gebunden. Das Gericht wies die Beschwerde ab, da die Beschwerdegegnerin mit der Überweisung des Betrages an das Patronato E.________ mit befreiender Wirkung erfüllt hatte.

art.106 (1) BGG art.95 BGG art.105 (1) BGG art.29 (2) BV art.37 BVG
Blankovollmacht
Gutgläubigkeit
Risikotragung
Erklärungsirrtum
Befreiende Wirkung
Sorgfaltspflicht
Rechtsmissbrauch
Case law1975-04-07
art. 36 (1) OR

in

101 II 117

Die Klägerin war durch die Errichtung des Depots am 30. März 1925 zunächst originär und sodann durch die von ihrem Ehemann ausgestellte Vollmacht verfügungsberechtigt. Diese Befugnis erlosch jedoch durch den Auftrag des Sohnes Roland auf Saldierung des Kontos. Die Klägerin hatte während ihrer Bevollmächtigung einen Anspruch auf Akteneinsicht gegenüber der Beklagten. Nach Art. 36 Abs. 1 OR hat der Vertreter nach Erlöschen der Vollmacht die Vollmachtsurkunde zurückzugeben und darf von der Vollmacht keinen Gebrauch mehr machen. Daher durfte die Beklagte der Klägerin nach Erlöschen der Vollmacht keine Auskunft mehr geben und musste das Bankgeheimnis wahren. Die Klägerin konnte jedoch einen Anspruch auf Akteneinsicht aus dem im Jahre 1925 errichteten 'dépôt conjoint' herleiten, da dieser ein gemischtes Rechtsgeschäft mit Schwerpunkt auf dem Auftragsrecht darstellte. Jeder der beiden Auftraggeber war gegenüber der Beklagten im Sinne von Art. 150 OR solidarisch berechtigt, die hinterlegten Werte herauszuverlangen. Der Tod des Ehemannes beendete das Auftragsverhältnis nicht, da bei Bankgeschäften der Tod des Auftraggebers den Vertrag nicht beendet. Die Beklagte war daher für den ganzen Zeitraum der Klägerin gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet (Art. 400 Abs. 1 OR), was auch den Anspruch auf Akteneinsicht umfasste.

art.33 (3) OR art.405 (1) OR art.400 (1) OR art.150 OR art.32 OR
Vollmacht
Bankgeheimnis
Auftragsrecht
Solidarische Berechtigung
Akteneinsicht
Erlöschen der Vollmacht
Rechenschaftspflicht