Bundesgesetz vom 28. August 1992 über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG)

MSchG·232.11

Art. 4243

1 Wer an einem Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz beteiligt ist und in der Schweiz keinen Wohnsitz oder Sitz hat, muss ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen, es sei denn, das Völkerrecht oder die zuständige ausländische Stelle gestatte der Behörde, Schriftstücke im betreffenden Staat direkt zuzustellen.

2 Das IGE ist befugt, gegenüber der zuständigen ausländischen Stelle zu erklären, dass im Bereich des geistigen Eigentums in der Schweiz die direkte Zustellung zulässig ist, sofern der Schweiz Gegenrecht gewährt wird.

43 Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 des BB vom 28. Sept. 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens Nr. 94 des Europarates über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland, in Kraft seit 1. April 2019 (AS 2019 975; BBl 2017 5947).

Case law2006-05-05

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit gemäss Art. 42 Abs. 1 MSchG und stellte fest, dass ein ausländischer Markeninhaber verpflichtet ist, einen Vertreter mit Niederlassung in der Schweiz zu bestellen, der nicht nur den Anschein erwecken darf, in der Schweiz zu handeln, sondern dazu auch verpflichtet ist. Die Klägerinnen rügten, die Vorinstanz habe unberücksichtigt gelassen, dass der Beklagte gemäss Art. 42 Abs. 1 MSchG einen solchen Vertreter bestellen musste. Das Bundesgericht wies jedoch darauf hin, dass die Vorinstanz festgestellt hatte, dass der Beklagte einen Vertreter mit Niederlassung in der Schweiz bezeichnet hatte, der im Markenregister eingetragen war. Die Frage, ob die Anmeldung der Marke durch diesen Vertreter als deliktische Handlung im Sinne von Art. 5 Ziff. 3 LugÜ zu qualifizieren sei, verneinte das Bundesgericht, da die Anmeldung eines Zeichens als Marke als solche nicht rechtswidrig sei und höchstens als Vorbereitung für einen möglicherweise unlauteren Gebrauch der Marke im Wettbewerb angesehen werden könne.

Markenrecht
örtliche Zuständigkeit
Lugano-Übereinkommen
unlauterer Wettbewerb
Markenanmeldung
Vertreterpflicht
Deliktsgerichtstand