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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999

BV·101

8. Abschnitt: Wohnen, Arbeit, soziale Sicherheit und Gesundheit

Art. 110 Arbeit62*

1 Der Bund kann Vorschriften erlassen über:

a.
den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
b.
das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, insbesondere über die gemeinsame Regelung betrieblicher und beruflicher Angelegenhei­ten;
c.
die Arbeitsvermittlung;
d.
die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen.

2 Gesamtarbeitsverträge dürfen nur allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie begründeten Minderheitsinteressen und regionalen Verschiedenheiten angemessen Rechnung tragen und die Rechtsgleichheit sowie die Koalitionsfreiheit nicht beein­trächtigen.

3 Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleich­gestellt und bezahlt.

62* Mit Übergangsbestimmung.

Case law2018-06-08
art. 110 (3) BV

in

4A 72/2018

Das Bundesgericht stellte fest, dass Art. 110 Abs. 3 BV keine gesetzliche Verpflichtung zur Entschädigung von Feiertagen für im Stundenlohn beschäftigte Arbeitnehmer vorsieht, mit Ausnahme des 1. August, sofern dieser auf einen Arbeitstag fällt. Ein Anspruch auf Feiertagsentschädigung besteht nur, wenn dies vertraglich vereinbart oder üblich ist (Art. 322 Abs. 1 OR). Im vorliegenden Fall wurde der Anspruch auf Feiertagsentschädigung durch den Landesgesamtarbeitsvertrag (LGAV) begründet, der eine Entschädigung für kantonale Feiertage und den 1. August vorsieht, sofern der Arbeitnehmer am Tag vor oder nach dem Feiertag nicht unentschuldigt fehlte. Das Gericht verlangte, dass die Feiertagsentschädigung im Arbeitsvertrag und in den Lohnabrechnungen klar und ausdrücklich ausgewiesen wird, um die Nachvollziehbarkeit für den Arbeitnehmer zu gewährleisten. Da diese Voraussetzungen nicht erfüllt waren, mussten die Beschwerdeführerinnen die Feiertagsentschädigung nachzahlen.

art.362 (1) OR art.362 (2) OR art.322 (1) OR art.329_d (1) OR
Feiertagsentschädigung
Stundenlohn
Gesamtarbeitsvertrag
Arbeitsrecht
Nachweisplicht
Bundesverfassung
Lohnabrechnung
Case law2013-07-07
art. 110 (1) BV

in

2C 912/2012

Das Bundesgericht untersuchte die Vereinbarkeit von § 34 des basel-städtischen Gastgewerbegesetzes (GGG/BS) mit Art. 110 Abs. 1 BV, welcher die Kompetenz des Bundes im Bereich des Arbeitnehmerschutzes regelt. Der Kanton Basel-Stadt hatte mit § 34 GGG/BS ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen von Gastgewerbebetrieben eingeführt, das strenger war als die bundesrechtlichen Vorgaben des Passivrauchschutzgesetzes (PaRG), indem es nur unbediente Raucherräume (Fumoirs) zuließ. Die Beschwerdeführerin, ein Restaurantbetreiber, argumentierte, dass der Kanton keine Kompetenz habe, strengere Arbeitnehmerschutzvorschriften als der Bund zu erlassen. Das Gericht wies diese Rüge zurück und stellte fest, dass Art. 4 PaRG den Kantonen ausdrücklich erlaubt, strengere Gesundheitsvorschriften zu erlassen, und dass die kantonale Regelung sowohl den Gesundheitsschutz der Gäste als auch der Arbeitnehmenden bezweckt, was im Rahmen der verbleibenden kantonalen Kompetenzen liegt. Zudem wurde festgestellt, dass die Regelung nicht gegen den Sinn und Geist des Bundesrechts verstößt und deren Zweck nicht beeinträchtigt.

art.118 (2) BV art.118 (1) BV art.49 (1) BV art.8 (2) BV art.8 (1) BV
Passivrauchschutz
Arbeitnehmerschutz
Kantonale Kompetenz
Bundesrecht
Gesundheitsschutz
Rauchverbot
Föderalismus
Case law2012-01-26
art. 110 (2) BV

in

9C 347/2011

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die allgemeinverbindlich erklärte Pflicht des Arbeitgebers zur Entrichtung von Vorsorgebeiträgen an die Stiftung FAR auf genügenden gesetzlichen Grundlagen beruht und ob sie gegen das Legalitäts- oder Gewaltentrennungsprinzip verstösst. Das Gericht stellte fest, dass der Kreis der Abgabepflichtigen im formellen Gesetz genügend konkretisiert ist, auch wenn er durch die Allgemeinverbindlicherklärung zusätzlich eingeengt wird. Die Beitragspflicht und deren Bemessung beruhen auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage, insbesondere durch Art. 1 Abs. 2 AVEG in Verbindung mit Art. 357b Abs. 1 lit. b OR. Das Gericht wies die Beschwerde ab, da keine Verletzung des Legalitäts- oder Gewaltentrennungsprinzips vorlag und die Beitragserhebung ohne vorgängige persönliche Benachrichtigung zulässig ist.

art.1 (2) AVEG art.4 (1) AVEG art.357_b (1) OR art.164 (1) BV art.127 BV art.41 (2) BVG art.73 BVG
Allgemeinverbindlicherklärung
Berufliche Vorsorge
Legalitätsprinzip
Gewaltentrennungsprinzip
Gesamtarbeitsvertrag
Abgaberecht
Verjährung
Case law2010-07-12
art. 110 (2) BV

in

2C 111/2010

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage der Rechtmässigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Art. 18a GAV, der eine Kautionspflicht für Arbeitgeber im Ausbaugewerbe des Kantons Basel-Landschaft vorsah. Die Vorinstanz hatte die Allgemeinverbindlicherklärung von Art. 18a GAV aufgehoben, da sie die Notwendigkeit für inländische Unternehmen nicht anerkannte. Das Bundesgericht kritisierte diese Einschätzung, da sie die grenzüberschreitende Aussenwirkung und die gesetzliche Regelung im Entsendegesetz (Art. 2 Abs. 2ter EntsG) vernachlässigte, welche die Kautionspflicht auch auf ausländische Arbeitgeber ausdehnt. Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz die Bedeutung von Art. 2 Ziff. 1 AVEG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 AVEG und Art. 2 Abs. 2ter EntsG verkannt hatte, was zu einer bundesrechtswidrigen Entscheidung führte. Allerdings wäre die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen gewesen, um die Übereinstimmung mit dem Rechtsgleichheitsgebot (Art. 8 BV) und dem Diskriminierungsverbot (Art. 2 FZA sowie Art. 19 Anhang I FZA) zu prüfen. Da die strittige Allgemeinverbindlicherklärung jedoch ausser Kraft gesetzt wurde, erklärte das Bundesgericht das Verfahren als erledigt.

art.3 (1 und 2) BGBM art.8 BV art.2 (2ter) EntsG art.3 (2) AVEG art.2 FZA art.2 (1) AVEG
Allgemeinverbindlicherklärung
Gesamtarbeitsvertrag
Kautionspflicht
Entsendegesetz
Rechtsgleichheit
Diskriminierungsverbot
Bundesrecht
Case law2010-07-12
art. 110 (1) BV

in

2C 111/2010

Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage der Rechtmässigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Art. 18a GAV, der eine Kautionspflicht für Arbeitgeber im Ausbaugewerbe des Kantons Basel-Landschaft vorsah. Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz die Bedeutung von Art. 2 Ziff. 1 AVEG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 AVEG und Art. 2 Abs. 2ter EntsG verkannt hatte, was zu einer bundesrechtswidrigen Entscheidung führte. Das Gericht betonte, dass die Allgemeinverbindlicherklärung einer Kautionspflicht insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext notwendig sein kann, um Vollzugsprobleme bei ausländischen Anbietern zu adressieren, und dass die Vorinstanz den Hauptanwendungsbereich der gesetzlichen Regelung verfehlte. Dennoch wurde das Verfahren als erledigt abgeschrieben, da die strittige Allgemeinverbindlicherklärung bereits ausser Kraft gesetzt worden war.

art.110 (2) BV art.3 (1) BGBM art.110 (1) BV art.8 BV art.2 (2ter) EntsG art.3 (2) AVEG art.2 (1) AVEG
Allgemeinverbindlicherklärung
Gesamtarbeitsvertrag
Kautionspflicht
Freizügigkeitsabkommen
Binnenmarktgesetz
Rechtsgleichheit
Diskriminierungsverbot
Case law1966-10-12
art. 110 (1) BV

in

92 II 210

Das Bundesgericht prüft in diesem Urteil die Zulässigkeit einer Klage nach Art. 42 OG, wobei es insbesondere auf die vermögensrechtliche Natur des Streitgegenstandes abstellt. Art. 110 Abs. 1 Ziff. 4 BV wird in diesem Zusammenhang erwähnt, um zu verdeutlichen, dass der Gesetzgeber zwar auch nicht vermögensrechtliche Streitigkeiten hätte berücksichtigen können, das OG jedoch einen Mindeststreitwert verlangt und somit nur vermögensrechtliche Streitigkeiten zulässt. Die Kläger verlangen Schadenersatz und Genugtuung, jedoch ohne ausreichende Angabe des Streitwerts, weshalb die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Das Gericht betont, dass Art. 42 OG nur vermögensrechtliche Streitigkeiten umfasst und daher die nicht vermögensrechtlichen Begehren der Kläger nicht Gegenstand eines solchen Verfahrens sein können.

art.3 (1) BZP art.369 ZGB
Zivilrechtliche Streitigkeiten
Streitwert
Unzulässigkeit der Klage
Schadenersatz
Genugtuung
Verfahrensrecht
Bundesgerichtsbarkeit